SPD plant offenbar Belastungen für Unternehmer (auch Solopreneure) am Ende ihrer Berufstätigkeit

(08.08.26) Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will Unternehmer, die ihren Betrieb am Ende des Berufslebens aufgeben, deutlich stärker belasten als bisher. Das geht aus einem Referentenentwurf seines Ministeriums hervor, über den spiegel.de mit Bezug auf die Bild-Zeitung berichtet (Quelle).

Bisher ist in § 16 Abs. 4 EStG geregelt, dass Unternehmer nur dann Steuern bei einer Betriebsaufgabe zahlen müssen, wenn der Gewinn bei Veräußerung bzw. Betriebsaufgabe 45.000 Euro übersteigt. Dieser Freibetrag kann grundsätzlich ab dem 55. Lebensjahr oder bei dauernder Berufsunfähigkeit genutzt werden. Er kann nur einmalig in Anspruch genommen werden.

Das betrifft mehr Menschen, als man zunächst denkt. Wer zum Beispiel ein Haus besitzt und in diesem Haus sowohl wohnt als auch arbeitet, muss den Wert der Bürofläche beim Einzug in die Betriebsbilanz eintragen. Bei Geschäftsaufgabe wird dieser Buchwert dann wieder aufgelöst. Die Fläche hat bei Geschäftsaufgabe in der Regel einen entsprechend höheren Verkehrswert, da sich die Immobilienpreise im Laufe der Jahre erhöht haben. Es ist zwar nicht mehr Geld auf dem Konto – aber für das Finanzamt ist man reicher als vorher: Übersteigt der Verkehrswert der Bürofläche zum Zeitpunkt der Geschäftsaufgabe den Buchwert in der Bilanz und ist die Differenz größer als 45.000 Euro, muss ich auch dann entsprechende Steuern auf diese Differenz zahlen, wenn es ansonsten überhaupt keine Werte im Geschäft mehr gibt. 

Neu ist nun, dass dieser Freibetrag (45.000 Euro) entfallen soll. Heißt: Ich muss bei Geschäftsaufgabe in jedem Falle Steuern zahlen. Und das, obwohl auf dem Konto nicht ein einziger zusätzlicher Euro ist, der durch den gestiegenen Verkehrswert irgendwie vorhanden wäre. Nur allein die Tatsache, dass ich die Fläche nicht mehr brauche und diese im Wert gestiegen ist, löst die Steuerpflicht aus.

Das soll dann ausgerechnet am Ende des Berufslebens geschehen, wo der Selbstständigenhaushalt besonders verletzlich ist. Dem Unternehmer werden Mittel entzogen, die er für ganz andere Lebensfelder braucht. Es müssen Reserven angegriffen werden, die für die Altersvorsorge vorgesehen sind.

Wer als Unternehmer Jahr für Jahr durch Steuern und Sozialabgaben zur Finanzierung des Gemeinwesens beigetragen hat, soll nach dem Willen des SPD-geführten Finanzministeriums mit festen Tritt vor das Schienbein aus dem Berufsleben verabschiedet werden. Wer sich selbstständig machen möchte, sollte dies wissen und in seine Planungen einbeziehen, damit am Ende keine böse Überraschung wartet.

Zwar handelt es sich bisher „nur“ um einen Referentenentwurf. Doch wenn die nächste Wahl zum Bundestag ansteht, ist auch dieser Vorgang in die Überlegung einzubeziehen, ob die SPD das Vertrauen selbstständig tätiger Menschen noch verdient hat.