Aktuell

SPD plant offenbar Belastungen für Unternehmer (auch Solopreneure) am Ende ihrer Berufstätigkeit

(08.08.26) Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will Unternehmer, die ihren Betrieb am Ende des Berufslebens aufgeben, deutlich stärker belasten als bisher. Das geht aus einem Referentenentwurf seines Ministeriums hervor, über spiegel.de mit Bezug auf die Bild-Zeitung berichtet (Quelle).

Bisher ist in § 16 Abs. 4 EStG geregelt, dass Unternehmer nur dann Steuern bei einer Betriebsaufgabe zahlen müssen, wenn der Gewinn bei Veräußerung bzw. Betriebsaufgabe 45.000 Euro übersteigt. Dieser Freibetrag kann grundsätzlich ab dem 55. Lebensjahr oder bei dauernder Berufsunfähigkeit genutzt werden. Er kann nur einmalig in Anspruch genommen werden.

Das betrifft mehr Menschen, als man zunächst denkt. Wer zum Beispiel ein Haus besitzt und in diesem Haus sowohl wohnt als auch arbeitet, muss den Wert der Bürofläche beim Einzug in die Betriebsbilanz eintragen. Bei Geschäftsaufgabe wird dieser Buchwert dann wieder aufgelöst. Die Fläche hat bei Geschäftsaufgabe in der Regel einen entsprechend höheren Verkehrswert, da sich die Immobilienpreise im Laufe der Jahre erhöht haben. Es ist zwar nicht mehr Geld auf dem Konto – aber für das Finanzamt ist man reicher als vorher: Übersteigt der Verkehrswert der Bürofläche zum Zeitpunkt der Geschäftsaufgabe den Buchwert in der Bilanz und ist die Differenz größer als 45.000 Euro, muss ich auch dann entsprechende Steuern auf diese Differenz zahlen, wenn es ansonsten überhaupt keine Werte im Geschäft mehr gibt.

Neu ist nun, dass dieser Freibetrag entfallen soll. Heißt: Ich muss bei Geschäftsaufgabe in jedem Falle Steuern zahlen. Und das, obwohl auf dem Konto nicht ein einziger zusätzlicher Euro ist, der durch den gestiegenen Verkehrswert irgendwie vorhanden wäre. Nur allein die Tatsache, dass ich die Fläche nicht mehr brauche und diese im Wert gestiegen ist, löst die Steuerpflicht aus.

Das soll dann ausgerechnet am Ende des Berufslebens geschehen, wo der Selbstständigenhaushalt besonders verletzlich ist. Dem Unternehmer werden Mittel entzogen, die er für ganz andere Lebensfelder braucht. Es müssten Reserven angegriffen werden, die für die Altersvorsorge vorgesehen sind.

Wer als Unternehmer Jahr für Jahr durch Steuern und Sozialabgaben zur Finanzierung des Gemeinwesens beigetragen hat, wird durch das SPD-geführte Finanzministerium mit festen Tritt vor das Schienbein aus dem Berufsleben verabschiedet. Wer sich selbstständig machen möchte, sollte dies wissen, damit am Ende keine böse Überraschung wartet. Und wenn die nächste Wahl zum Bundestag ansteht, ist dieser Vorgang in die Überlegung einzubeziehen, ob die SPD das Vertrauen selbstständig tätiger Menschen noch verdient hat.

Stellungnahme zu Prof. Christoph Butterwegge

(11.05.26) In einem Gastbeitrag kommentiert Christoph Butterwegge auf spiegel.de die Reform der Altersvorsorge (hinter paywall). Hier ist eine Stellungnahme von FM Rommert.

Altersvorsorgedepot nun doch auch für Selbstständige

(24.03.26) Zur Reform der privaten Altersvorsorge haben sich Union und SPD auf wesentliche Änderungen am Gesetzentwurf geeinigt. Künftig sollen auch Selbstständige von der staatlichen Förderung profitieren, wie die Koalitionsfraktionen mitteilten. Das Gesetz zur Reform der Riester-Rente soll der Bundestag am Donnerstag beschließen.

Zahlen zur Vorsorge von Selbstständigen

(18.03.26) Sorgen Selbstständige wirklich zu wenig fürs Alter vor und drohen im Alter dem Staat zur Last zu fallen? Um diese gängige These in der Debatte um eine Rentenversicherungspflicht zu beurteilen, mangelte es bislang an aktuellen und repräsentativen Daten. Alexander Kritikos / DIW äußert sich auf LinkedIn zu deren Altersvorsorge-Studie

Basisrente

(17.03.26) Für viele Selbstständige dürfte der Wechsel in einen – nicht geförderten – ETF-Sparplan wesentlich sinnvoller sein als die Fortführung einer unflexiblen und teuren Basisrente, sagt Roland Klaus, Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf. Mit einem Widerruf können manche Verträge rückabgewickelt werden. Weitere Informationen

Reform der Riester-Rente

(09.03.26) Die Regierung will im Zuge der Reform ein Altersvorsorgedepot einführen und die Nutzung fördern. Sie will das geplante Depot jedoch nicht für alle Selbstständigen öffnen. Der Bundesrat kritisiert das. Was das bedeutet und wie es um die Einbeziehung Selbstständiger steht, erfährst du in einem aktuellen Beitrag des VGSD.